Share

Die Zahl der gewalttätigen und missbräuchlichen Vorfälle gegen Einzelhandelsmitarbeiter ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Schockierende Statistiken aus den Geschäften haben Unternehmen dazu gezwungen, den Schutz ihrer Mitarbeiter zu überdenken und neue Wege zu finden, um missbräuchliche und manchmal gewalttätige Situationen zu deeskalieren, ohne auf eine permanente Präsenz von Strafverfolgungs- oder Sicherheitskräften zurückzugreifen.

In dem Bestreben, Konfrontationen einzudämmen, haben sich am Körper getragene Kameras als Mittel zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit und Gefahrenabwehr zunehmend durchgesetzt. Die Anbringung dieser kleinen, nach vorne gerichteten Kameras an den Uniformen der Mitarbeiter hat jedoch zu Bedenken geführt und unvermeidlich Missverständnisse hervorgerufen.

10 Mythen über Körperkameras widerlegt!

Mythos 1: Am Körper getragene Kameras dienen dazu, Mitarbeiter zu überwachen und ihre Bewegungen zu verfolgen.

Fakt: Am Körper getragene Kameras dienen in erster Linie der Verbesserung der Sicherheit im Einzelhandel. Körperkameras sind mit einem einfachen Ein-/Aus-Schalter ausgestattet, der nur dann vom Träger aktiviert wird, wenn er das Gefühl hat, eine Situation aufzeichnen zu müssen, und bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet bleibt. Das Filmmaterial kann zur weiteren Untersuchung von Vorfällen verwendet werden, aber es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass die Kameras dazu dienen, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und zur Deeskalation angespannter Situationen beizutragen.

Durch die Aufzeichnung von Vorfällen von Aggressionen oder Belästigungen durch Kunden können die Mitarbeiter Maßnahmen ergreifen, um ein sichereres Arbeitsumfeld für sich selbst und ihre Kollegen zu schaffen.

Mythos 2: Der Akku hält nicht eine ganze Schicht lang – er muss mehrmals ausgetauscht werden.

Fakt: R1 ist für den Einsatz während einer ganzen Schicht ausgelegt. Mit einer einzigen Akkuladung können bis zu 10 Stunden Filmmaterial aufgezeichnet werden, sodass die Teams nicht ständig mitten in der Schicht die Geräte austauschen müssen. Allein das Vorhandensein des Kamerabildschirms ohne Aufzeichnung hat eine große abschreckende Wirkung, sodass die Batterie nur bei absolut notwendiger Aufzeichnung genutzt wird. Die R1 verfügt außerdem über einen anpassbaren Puffer für Voraufzeichnungen von bis zu 2 Minuten, sodass Sie wichtige Zusammenhänge erfassen können, ohne dass die Kamera ständig aufzeichnen muss.

Mythos 3: Körperkameras sind immer eingeschaltet und zeichnen immer auf.

Fakt: Im Einzelhandel wird die Aufzeichnung vom Träger initiiert – es handelt sich um eine gezielte Aktion, um zu erfassen, was gerade passiert, wenn es darauf ankommt. Bei der R1 wird dieses „Sofortstart”-Design mit einem Voraufzeichnungspuffer von bis zu 2 Minuten kombiniert, wodurch sichergestellt wird, dass die Momente vor der Aktivierung nicht verpasst werden. Das bedeutet, dass Sie die Gewissheit haben, den Kontext zu erfassen, ohne dass die Kamera ständig aufzeichnen muss.

Mythos 4: Körperkameras dienen dem Schutz von Vermögenswerten – nicht dem Wohlergehen der Mitarbeiter.

Fakt: Einzelhändler investieren zunehmend in Bodycams, um Menschen zu schützen, denn Gewalt, Bedrohungen und Aggressionen im Einzelhandel nehmen zu. Die Verluste durch Ladendiebstahl erreichten 2024 fast 3 Milliarden Euro, ein neuer Rekordwert, laut aktueller Branchenstatistik, wobei rund ein Drittel davon auf organisierte Kriminalität zurückgeführt wird. (verbandsbuero.de)

Gleichzeitig setzt Ladendiebstahl den Handel massiv unter Druck und führt zu steigenden Ausgaben für Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen, die das Wohl und die Sicherheit der Mitarbeitenden verbessern sollen.

In diesem Kontext suchen Händler nach Lösungen, die helfen, Konflikte zu deeskalieren, das Sicherheitsgefühl der Mitarbeitenden zu stärken und bei schwerwiegenden Vorfällen eindeutige Beweise zu liefern.

Mythos 5: Am Körper getragene Kameras im Einzelhandel sind eine Verletzung der Privatsphäre.

Fakt: Körperkameras sind so konzipiert, dass sie offen sichtbar (an der Uniform) und kontrolliert eingesetzt werden – sie werden in der Regel als Reaktion auf bestimmtes Verhalten aktiviert, wobei klare Richtlinien für die Aufzeichnung gelten.

Wenn die Voraufzeichnung aktiviert ist, kann die R1 bis zu 2 Minuten vor Aktivierung der Aufzeichnung aufzeichnen, um sicherzustellen, dass wichtige Interaktionen nicht verpasst werden – und sie ist anpassbar, sodass Einzelhändler sie entsprechend ihrer Datenschutzrichtlinie und ihrem Betriebsmodell einstellen können. Das Ziel ist eine gezielte Aufzeichnung aus Gründen der Sicherheit und Verantwortlichkeit, nicht eine „immer aktive“ Überwachung.

Mythos 6: Die von am Körper getragenen Kameras gesammelten Daten sind nicht sicher.

Fakt: Die Aufnahmen von Körperkameras sind absolut sicher und werden remote gespeichert. Wenn eine Kamera gestohlen wird, ist sie sofort unbrauchbar. Alle von der Körperkamera aufgezeichneten Daten werden mit AES 256-Bit (einer vom US-amerikanischen National Institute of Standards and Technology festgelegten Verschlüsselungsspezifikation) verschlüsselt und können nur von autorisiertem Personal über DEMS 360 (die digitale Beweismittelverwaltungssoftware von Reveal) abgerufen werden. Durch die Einhaltung bewährter Verfahren für Datensicherheit und Datenschutz können Einzelhändler sicherstellen, dass der Einsatz von Körperkameras sowohl effektiv als auch verantwortungsbewusst ist.

Mythos 7: Körperkameras werden zur Überwachung und Kontrolle des Verhaltens von Mitarbeitern eingesetzt.

Fakt: Die Körperkamera kann nur von dem Mitarbeiter, der sie trägt, ein- und ausgeschaltet werden. Die Kamera kann Ihren Standort nicht verfolgen und nicht aus der Ferne eingeschaltet werden. Das bedeutet, dass das Verkaufspersonal die volle Kontrolle darüber hat, wann und wo es seine Kamera einschaltet.

Wenn ein Einzelhandelsmitarbeiter beschließt, seine Kamera nicht einzuschalten, kann sie nichts aufzeichnen. Das bedeutet, dass seine Privatsphäre geschützt ist, wenn er mit Kollegen sprechen oder außerhalb des Verkaufsbereichs Essens- oder Ruhepausen einlegen muss.

Der Zweck der Körperkamera besteht nicht darin, das Verhalten der Mitarbeiter zu überwachen oder zu kontrollieren, sondern ihnen ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie sich sicherer und selbstbewusster fühlen und das ihnen hilft, angespannte Situationen zu entschärfen.

Mythos 8: Am Körper getragene Kameras schaffen eine Atmosphäre des Misstrauens zwischen Kunden und Ladenmitarbeitern.

Fakt: Jeder möchte in einer sicheren, angenehmen Umgebung mit freundlichen, hilfsbereiten und sachkundigen Mitarbeitern einkaufen. Mit Körperkameras können Mitarbeiter den Kunden versichern, dass beleidigendes und bedrohliches Verhalten nicht toleriert wird. Kunden fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, dass ein Mitarbeiter eine Körperkamera einschalten kann, um einen Vorfall aufzuzeichnen, der ihnen Sorgen bereitet.

Körperkameras können dazu beitragen, Vertrauen zwischen Kunden und Ladenmitarbeitern aufzubauen, indem sie eine genaue Aufzeichnung ihrer Interaktionen gewährleisten.

Mythos 9: Das Geld, das für den Kauf und die Implementierung von Körperkameras ausgegeben wird, könnte besser in andere Bereiche des Einzelhandels investiert werden.

Fakt: Unternehmen stehen vor schwierigen Entscheidungen. Geschäfte, die mit den steigenden Kosten der Kriminalität nicht fertig werden, müssen Personal entlassen und schließen, was sich auf die lokale Wirtschaft und die Arbeitslosenzahlen auswirkt. Ein Geschäft, das seinen Mitarbeitern Körperkameras zur Verfügung stellt, hat einen Vorteil gegenüber einem Geschäft, das dies nicht tut. Die Bezahlung privater Sicherheitskräfte kann kostspielig sein, während Körperkameras, die von Einzelhandelsmitarbeitern getragen werden, eine alternative und kostengünstige Lösung zur Deeskalation bieten.

Mythos 10: Körperkameras zeichnen keinen Ton auf und können nicht vor Gericht verwendet werden.

Fakt: Alle Reveal-Körperkameras können sowohl Video als auch Audio aufzeichnen. Dies liefert eine vollständige und genaue Darstellung des Austauschs zwischen dem Träger und anderen beteiligten Personen.

Die aufgezeichneten Video- und Audiodateien können von autorisiertem Personal und Strafverfolgungsbehörden für rechtliche Zwecke und als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Beweise aus Körperkameras können regelmäßig dazu beitragen, Personen, die gegen das Gesetz verstoßen haben, strafrechtlich zu verfolgen und Kriminalität im Einzelhandel zu verhindern. Dies gibt den Mitarbeitern im Einzelhandel die Gewissheit, dass aggressives und beleidigendes Verhalten nicht toleriert wird und dass ihre Sicherheit oberste Priorität hat.